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Verursacht der geschenkte Tesla Schenkungssteuer?

Verursacht der geschenkte Tesla Schenkungssteuer?

Tanja hat ein tolles Geschenk erhalten. Einen weissen Tesla Modell Y. Mit ihrem Lohn als Angestellte im Fitnessbereich hätte sie sich diesen Traum niemals selbst finanzieren können. Aber Tanja fragt sich nun:

#Steuern & MwSt

24.4.2024
4 min
Text: Hans Schoch,
Bilder: Carmen Zumsteg

«Kostet mich das weisse Geschenk Schenkungssteuern?» Lesen Sie hier von unserem Praxisfall.

Der Fall

Gibt es aus der Sicht einer Grossmutter etwas Schöneres, als eine liebevolle Enkelin, welche regelmässig ihre Oma besucht und ihr aus ihrem jungen Leben erzählt? Ein Zeitgeschenk, das die Oma sehr liebt und schätzt. Die Enkelin in unserem Fall heisst Tanja und ihre Oma Heidi. Auch der telefonische Austausch zwischen Tanja und Heidi ist vorbildlich. Deshalb hat Oma Heidi beschlossen, den Autowunsch ihrer Enkelin zu erfüllen - den Kauf eines nigelnagelneuen Tesla, Modell Y, Farbe weiss. Die Freude bei Tanja war riesig, als Oma ihr vom Tesla-Geschenk erzählte.

Noch vor dem Tesla-Kauf hat Oma Heidi bei uns angefragt, ob diese Schenkung im Wert von CHF 50’000 (Kaufpreis Tesla) eine Schenkungssteuer auslösen würde und falls ja bei wem und wieviel.

Unsere Antwort «Diese Schenkung ist steuerfrei» löste natürlich bei der Oma und bei Tanja grosse Freude aus. Denn – eine solche Schenkung müssen Heidi und Tanja lediglich in ihren Steuererklärungen informativ aufführen, damit sich die Vermögensentwicklungen plausibel zeigen.

Natürlich mussten wir zuerst den Wohnort der Oma erfragen (Stäfa, Kt. ZH) und uns von der effektiven Verwandtschaft überzeugen lassen (es gibt ja durchaus auch Nichtverwandte, welche sich im Alltag Oma und Enkelin nennen).

Einige Grundsatzregeln

  • Schenkungen verursachen grundsätzlich Schenkungssteuern
  • Die Schenkungssteuer muss der Beschenkte bezahlen
  • Massgebend ist das Steuergesetz des Wohnsitzkantons des Schenkers
  • Bei Immobilien-Geschenken gilt das Steuergesetz am Ort der Immobilie
  • Für einzelne Personen gibt es steuerfreie Beträge
  • Mehrere Schenkungen vom gleichen Schenker an den gleichen Empfänger werden zusammengerechnet, und es wird der Steuerfreibetrag insgesamt nur einmal gewährt unter Anrechnung auf die erste Zuwendung
  • Kinder und Enkel sind in vielen Kantonen von der Schenkungssteuer befreit (so auch im Kt. ZH)
  • übliche Gelegenheitsgeschenke, die den Wert von je CHF 5'000.- nicht übersteigen, sind steuerfrei
  • Es gibt Kantone, welche keine Schenkungssteuer erheben (z.B. Kt. SZ)

Beispiele Tesla-Schenkungssteuer – es kommt drauf an …

  1. CHF 0'000.- Heidi Oma (Kt. ZH) schenkt Ihrer Enkelin Tanja einen Tesla
  2. CHF 7'200.- Tanja’s neuer Freund (Kt. ZH) schenkt ihr den Tesla
  3. CHF 2'280.- Tanja’s Schwester (Kt. BE) schenkt ihr den Tesla
  4. CHF 1'500.- Tanja (Kt. ZH) schenkt den Tesla ihrem Grossvater
  5. CHF 9'000.- Tanja’s neuer Freund (siehe b) schenkt ihr den Tesla, hat ihr aber schon im Vorjahr einen Barbetrag von CHF 40'000.- geschenkt

Schenkungs-Steuererklärung

Personen, die eine steuerbare Schenkung erhalten haben, sind verpflichtet, innert drei Monaten nach Vollzug der Schenkung unaufgefordert eine Steuererklärung für die Schenkungssteuer einzureichen.

Schenkende Person übernimmt auch die Schenkungssteuer

Übernimmt die Schenkerin oder der Schenker die Bezahlung der Schenkungssteuer, so ist für die Steuerveranlagung der Gesamtwert der Zuwendungen (Schenkung inkl. der übernommenen Steuer) massgebend.

Haftung für Schenkungssteuer

Die Schenkerin oder der Schenker haftet solidarisch mit der oder dem Beschenkten für die Schenkungssteuer.

Das Fazit

Schenkungen können viel Freude auslösen. Der Spruch «Mit warmen Händen schenken bringt Freude» hört man oft von Eltern und Grosseltern. Es gilt aber immer vorher abzuklären, ob eine Schenkungssteuer anfallen wird, damit nicht aus einer Freude plötzlich ein ärgerliches Problem entsteht.

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